Winterlager ist Mist, traurig aufgebockt steht das Boot da. Im Idealfall: es kann natürlich auch alles noch viel schlimmer kommen, wenn z.b. die Halle abbrennt, oder jemand unsachgemäß Farbe versprüht, die sich auch auf deinem Rumpf niederschlägt. Oder wenn das Winterlager deines Vereins von Dieben heimgesucht wird, und das gute, teure Werkzeug, das auf deinem Boot gelagert war, auch verschwunden ist.
Dafür haftet die Kasko im Normalfall nicht, denn der Schwingschleifer und die Bohrmaschine gehören ja schließlich nicht zum Boot.
Auch sehr beliebt: das Boot einfach im Wasser lassen, machen viele Niederländer schließlich auch so. Aber was passiert, wenn plötzlich doch ein Kälteeinbruch kommt, und das Boot allmählich von den Eismassen zusammengeschoben wird. Wer zahlt dann eigentlich, und welche Versicherung brauche ich für diesen Fall?
Und auch wenn die Saison wieder losgeht, lauern weitere Stolpersteine, auch beim Wassern kann einiges schief gehen.
Das Winterlager aus juristischer Sicht habe ich mit dem Rechtsanwalt Ben Tanis, spezialisiert auf Wassersportrecht, besprochen.